Jetzt ist aber auch mal gut mit dem ganzen Mist – Corona hat uns lange genug den Spaß an der Schule vermiest… Jetzt ist es an der Zeit, dass wir auch mal wieder Spaß haben. Und zwar sowohl ihr Kinder als auch wir Teamer. Und wir freuen uns sicher schon genauso auf PfinziWATZ wie Ihr. Aber trotzdem: Corona ist immernoch da – auch wenn man es nicht sieht.
Daher ist uns wirklich wichtig, dass uns Corona nix macht. Will heißen: Die Hygieneregeln stehen absolut an oberster Stelle. Oder wollt Ihr, dass wir PfinziWATZ 2022 vorzeitig beenden müssen…?
Mit Hygiene-Regeln kriegen wir es hin!
Wir wollen einerseits euren Kindern und unserem Team möglichst viel Spaß ermöglichen, andererseits die Wahrscheinlichkeit an Covid19 zu erkranken, minimieren. Dafür aber haben wir strikte Regeln, die sich sehr eng an die jeweils gültigen Vorgaben der CoronaVO Kinder-und Jugendarbeit orientieren und gleichzeitig einen einfachen und sicheren Ablauf während PfinziWATZ gewährleisten. Im Einzelfall kann unsere Regel also auch strenger ausfallen z.B. Größe der Kohorte.
Die Hygienevorgaben sind Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Ohne Anerkennung ist eine Anmeldung / Teilnahme nicht möglich.
Wenn PfinziWATZ am 22.02.2022 stattfinden würde, würden folgende Vorgaben gelten (Alarmstufe I).
Es ist eine 2G+ Veranstaltung, da mehr als 210 Personen teilnehmen (Mitarbeiter und Betreuer zählen mit)
Personen mit typischen Corona-Symptomen dürfen nicht teilnehmen.
Wir definieren feste Gruppen (Kohorten) von ein bis zwei Berufen.
Testpflicht
Es besteht eine Testpflicht für alle Teilnehmer – auch für geimpfte und genesene Teilnehmer.
Bei der Anmeldung am Dienstagmorgen ist ein offizieller negativer Schnelltest vorzulegen, der nicht älter als 24 Std alt ist.
Am Donnerstagmorgen ist ein weiterer offizieller negativer Schnelltest vorzulegen, der nicht älter als 24 Std ist.
Maskenpflicht
In der Alarmstufe besteht eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen.
Innerhalb der definierten Kohorten entfällt draußen die Maskenpflicht.
Am Nachmittag mischen sich die Kohorten und halten i.d.R. nicht den empfohlenen Abstand ein. Daher besteht eine Maskenpflicht dann auch draußen.
Zugelassene Masken sind medizinische Masken (OP, FFP2)
Wir singen mit Maske. Singen ist mit 2m Abstand draußen auch ohne Maske möglich, aber wir sehen es als wenig realistisch an, den Abstand tatsächlich durchzusetzen.
Wir können Atteste zur Maskenbefreiung im Rahmen unserer Ferienspiele nicht anerkennen.
Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, kann bei PfinziWATZ leider nicht teilnehmen bzw. wir müssen die Kinder dann leider nach Hause schicken.
Aber: Wir gehen davon aus, dass sich bis zum Juni die Pandemielage deutlich entspannen wird. Entsprechend erwarten wir Erleichterungen, insbesondere bei der Maskenpflicht. Entsprechende Änderungen veröffentlichen wir auf der Homepage.